Staats- und Verfassungsrecht

Alle Rechtsbereiche, besonders aber das Verwaltungsrecht, stehen unter der Maxime des Grundgesetzes und der Verfassungen der Länder. So unterliegt etwa jedes staatliche Handeln auch der Kontrolle am Maßstab der Grundrechte und der verfassungsrechtlichen Prinzipien, wie dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: staatliche Maßnahmen dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich ist. Seit Gründung unserer Kanzlei sind wir im Bereich des Staats- und Verfassungsrechts erfolgreich tätig.

Wir beraten und vertreten Sie etwa:

  1. bei Anträgen gegen verfassungswidrige Gesetze
  2. bei Verfassungsbeschwerden und flankierenden Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof,
  3. bei Streitigkeiten zwischen Bund und Land, z.B. über die Frage der Kompetenzverteilung und Zuständigkeit (Bund-Länder-Streit),
  4. bei der Überprüfung von Landesgesetzen durch Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Berater