Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Fragen stehen immer im Mittelpunkt, wenn Sie gemeinsam mit anderen ein wirtschaftliches oder ideelles Ziel erreichen wollen. Wir betreuen Sie auf allen Gebieten des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts. Von der juristischen Umsetzung der Idee zur Zusammenarbeit über die Betreuung der Gesellschaft bis hin zu Problemen bei der Auseinandersetzung von Personenmehrheiten stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Beratung bei der Frage der Gesellschaftsform (GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG oder AG) unter rechtlichen, steuerlichen und persönlichen Gesichtspunkten gemeinsam mit qualifizierten Steuerberatern
  2. Gestaltung von Gesellschaftsverträgen nach Analyse Ihrer wirtschaftlichen Ziele
  3. Optimierung Ihrer Position in der Gesellschaft
  4. Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen unter Einbezug einer legal due diligence
  5. Betreuung bei Konfliktlagen in der Gesellschaf
  6. Auseinandersetzung von Gesellschaften und Durchsetzung von Abfindungsforderungen

Berater

Der Einsatz von Arbeitnehmern zieht eine Vielzahl von rechtlichen Bindungen und Fragen nach sich. Seit Jahren beschäftigen wir uns intensiv sowohl mit dem individuellen Arbeitsvertragsrecht, als auch mit dem Betriebsverfassungsgesetz. Bei Outsourcingprojekten klären wir, ob nach § 613 a BGB Mitarbeiter übernommen werden müssen oder ob flexible Gestaltungen gewählt werden können. Einen Schwerpunkt bildet auch das Kündigungsschutzrecht.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  2. Umsetzung von Unternehmerentscheidungen unter
  3. Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen
  4. Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Kündigungen
  5. Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
  6. Gestaltung von Unternehmenskäufen
    Selbstverständlich betreuen wir auch Arbeitnehmer und hier vorwiegend Führungskräfte bei der Umsetzung ihrer Interessen.

Berater

Die Errichtung und Umgestaltung von Gebäuden und Produktionsanlagen ist ohne die Einschaltung eines Architekten oder Fachplaners kaum möglich. Während zu Beginn der Zusammenarbeit meist Harmonie zwischen den Beteiligten herrscht, kommt es mit Fortschreiten des Bauprojekts jedoch häufig zu Unstimmigkeiten.

Unsere tägliche Beratungspraxis zeigt, wie wichtig es ist für Konflikte frühzeitig klare Regelungen zu schaffen. Wir beraten gleichermaßen Bauherren und Architekten, um einen reibungslosen Ablauf der Baustelle zu gewährleisten und in Problemlagen kurzfristig Lösungen zu schaffen. Dabei arbeiten wir seit Jahren eng mit Sachverständigen zusammen, um Ihnen und dem Gericht einen exakt aufbereiteten Sachverhalt zu liefern und juristisch optimierte Ergebnisse erzielen zu können.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Gestaltung von Architektenverträgen
  2. Betreuung des Bauablaufes
  3. Außergerichtliche und gerichtliche Betreuung von Honorarstreitigkeiten (HOAI)
  4. Prüfung und Durchsetzung sowie Abwehr von Regressansprüchen des Bauherren

Berater

Wollen zwei oder mehrere Parteien sich rechtlich verpflichten, so ist in aller Regel der Vertrag das richtige Mittel. Mit ihm können Konflikte vorgebeugt und durch klare Regelungen Rechtssicherheit hergestellt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele stehen wir Ihnen sowohl im Bereich der Vertragsgestaltung wie auch im Falle von Konfliktlagen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Tätigkeit umfaßt hierbei insbesondere:

  1. Ausarbeitung von Verträgen
  2. die Prüfung von Verträgen auf ihre Wirksamkeit hin, insbesondere im Hinblick auf missbräuchliche Klauseln und Verbraucherschutzrechte
  3. die Auslegung von Verträgen bei unklaren Formulierungen
  4. anwaltliche Vertretung gegenüber Ihrem Vertragspartner und vor Gericht

Berater

Miete, Pacht und Leasing von Industrie- und Produktionsanlagen, von Fahrzeugen und Maschinen sowie von Gewerberäumen sind im Wirtschaftsleben von zentraler Bedeutung. Da hier der Gesetzgeber den Vertragsparteien einen wesentlich größeren Spielraum als bei der Wohnraummiete gibt, gilt es hier Ihre wirtschaftlichen Interessen juristisch umzusetzen und die Vorschläge des Vertragspartners kritisch zu hinterfragen.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Ausarbeitung von Mietverträgen
  2. Auslegung und Überprüfung der Wirksamkeit des Mietvertrages
  3. Beratung und Prüfung der allgemeinen Mietbedingungen
  4. Kündigung und Abwicklung eines Mietvertrages
  5. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder Abwehr unberechtigter Ansprüche

Berater

Die Übertragung des von Ihnen aufgebauten Unternehmens auf die nächste Generation oder die Veräußerung auf einen Dritten ist ein Prozess, der nur dann wirtschaftlich erfolgreich gelingt, wenn er langfristig geplant und vorbereitet wird. Dabei spielt der rechtzeitige Aufbau eines Nachfolgers und dessen rechtliche Einbindung für die Unternehmensbewertung (Basel II) unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte eine erhebliche Rolle.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen und qualifizierten Steuerberatern die juristischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung Ihrer wirtschaftlichen Ziele
  2. Wir überprüfen Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen und erstellen Vorschläge zu deren Optimierung
  3. Wir verknüpfen mit Ihnen die Nachfolgeregelung der Firma mit erbrechtlichen Aspekten, um langwierige Konflikte und die Gefährdung der Firma zu vermeiden
  4. Wir erarbeiten mit Ihnen Konzepte wie der potentielle Nachfolger in das Unternehmen integriert und gleichzeitig Ihre Position abgesichert werden kann.

Unser Wissen bringen wir selbstverständlich auch in der Beratung von Nachfolgern und Übernehmern von Firmen ein.

Berater

In der Krise eines Unternehmens tut schnelle rechtliche Beratung Not. Wir stellen zunächst in Zusammenarbeit mit kompetenten Steuerberatern die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens fest. Gleichzeitig erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Chancen und Risiken der Unternehmensfortführung. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie Ihr Privatvermögen gesichert und die Firma unter Befreiung der Altverbindlichkeiten fortgeführt werden kann.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Klärung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Rettung Ihres Unternehmens
  2. Beratung über Ihre Pflichtenstellung als Geschäftsführer
  3. Frühzeitige Abwendung strafrechtlicher Verantwortlichkeit
  4. Fragen der Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
  5. Klärung von Vermögenstransaktionen im Hinblick auf die insolvenzrechtliche Relevanz und Alternativgestaltungen

Berater

Das Handelsrecht als das Recht des Kaufmannes dominiert eine Vielzahl von Bereichen des Wirtschaftslebens, wie etwa Fragen der Namensführung Ihres Unternehmens (Firma) oder der handelsrechtlichen Vollmachten (Prokura) die Vorschriften über Inhalt und Führung von Handelsbüchern, sowie die Besonderheiten der Handelsgesellschaften (OHG, KG) und Handelsgeschäfte.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. rechtliche Betreuung bei einer Betriebseröffnung
  2. die Vorbeugung einer Haftung für Altverbindlichkeiten bei Firmenübernahme,
  3. der Gestaltung von Handelsverträgen, etwa unter Berücksichtigung des Wiener UN-Kaufrechtes (CISG),
  4. die Beratung in länderübergreifenden Handelsbeziehungen.

Berater

Seit Gründung unserer Kanzlei betreuen wir namhafte Unternehmen der Logistikbranche. Dabei stehen die Vertragsgestaltung der Kundenbeziehungen und die Beziehung zum Subunternehmer im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es gemeinsam mit Ihnen in Zeiten des zunehmenden Wettbewerbs- und Kostendrucks juristische Wege zur Optimierung der Position des Unternehmens im Markt zu finden.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Entwicklung von Speditions-, Transport- und Lagerverträgen
  2. Konzeption und Verhandlung von Outsourcingprojekten
  3. Klärung haftungsrechtlicher Fragen in Zusammenarbeit mit Ihrem Versicherer
  4. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen im Unternehmen um langfristig die Wünsche Ihrer Kunden erfüllen zu können

Berater