Im Landkreis Miesbach ist die geplante Neuausweisung von sechs Landschaftsschutzgebieten vorerst ausgesetzt. Rund 80 betroffene Eigentümer und Landwirte, vertreten unter anderem durch Rechtsanwalt Benno Ziegler, hatten rechtliche Bedenken gegen das Verfahren erhoben. Ein vom Landkreis beauftragtes Gutachten von Prof. Dr. Martin Kment bestätigt nun wesentliche Kritikpunkte: Schutzwürdige und weniger schutzwürdige Flächen müssten stärker differenziert und Gebietsgrenzen sachlich begründet werden. Auch die Alpenkonvention verpflichte den Landkreis nicht zur Ausweisung der Schutzgebiete. Umstritten bleibt, ob eine erneute vorläufige Sicherstellung nach § 22 Abs. 3 BNatSchG zulässig wäre. Im Oktober soll über die weitere Ausrichtung entschieden werden.
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