Im Landkreis Miesbach plant das Landratsamt den Erlass von sechs Landschaftsschutzverordnungen, die den Außenbereich nahezu flächendeckend erfassen sollen. Betroffene Grundeigentümer und landwirtschaftliche Nutzer befürchten erhebliche Einschränkungen der Bewirtschaftung, Wertminderungen und eine faktische Enteignungswirkung. Zudem wird eine Ungleichbehandlung vergleichbarer Flächen und mögliche Willkür thematisiert (u. a. Abgrenzung im Mangfalltal). Die beauftragten Anwälte haben Einwendungen gegen einzelne Schutzgebietsausweisungen (u. a. „Egartenlandschaft um Miesbach“, „Tegernsee und Umgebung“) eingebracht und rügen fehlende naturschutzfachliche Rechtfertigung sowie eine unzutreffende Berufung auf die Alpenkonvention.