In der Münchner Königinstraße 24 streiten ein Grundstückseigentümer, die Stadt München und der Naturschutzverband „Wildes Bayern e. V.“ über die Fällung von drei über 100 Jahre alten Eschen. Die Stadt erteilte nach einem eigenen Gutachten eine Fällgenehmigung wegen vermutetem Eschentriebsterben und möglichem Hallimasch-Befall. Der Verband ließ die Fällung per Eilbeschluss („Schiebebeschluss“) kurz vor dem Termin stoppen. Beim Ortstermin relativierte die Stadt zentrale Annahmen (Hallimasch nicht belegt; hintere Bäume ggf. noch nicht erkrankt). Nun entscheidet das Verwaltungsgericht München, u. a. auch über die Klagebefugnis des Verbands.
Startseite · Presse · Verhinderung Baumfällung Königinstraße München