Alle Rechtsbereiche, besonders aber das Verwaltungsrecht, stehen unter der Maxime des Grundgesetzes und der Verfassungen der Länder. So unterliegt etwa jedes staatliche Handeln auch der Kontrolle am Maßstab der Grundrechte und der verfassungsrechtlichen Prinzipien, wie dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: staatliche Maßnahmen dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich ist. Seit Gründung unserer Kanzlei sind wir im Bereich des Staats- und Verfassungsrechts erfolgreich tätig.
Wir beraten und vertreten Sie etwa: