Baugenehmigung

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Vor der Errichtung einer baulichen Anlage (wie z. B. einem Gebäude) ist grundsätzlich eine Baugenehmigung notwendig. Die Behörden prüfen hier, ob ein Baurecht besteht und ob die Pläne zu ändern sind. Dieses langwierige Verfahren bringt häufig sowohl im Gemeinderat, als auch bei der Genehmigungsbehörde erhebliche Schwierigkeiten mit sich.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Frühzeitige Beratung bereits bei der Planung des Architekten
  2. die Vorbereitung Ihres Bauantrages unter taktisch/juristischen Gesichtspunkten
  3. die baurechtliche Einordnung des Baugrundstückes nach der Lage, (Innenbereich/Außenbereich)
  4. Darstellung und Begründung der Privilegierung von Außenbereichsvorhaben
  5. die Klärung der Einhaltung von Abstandsflächen
  6. die Verhinderung von unerwünschten Nachbarbauvorhaben
  7. die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen

Berater

Benno Ziegler

Xaver Finkenzeller

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