Bauvertragsrecht

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Die Gestaltung von Bauverträgen entscheidet vor dem ersten Spatenstich über die Abwicklung der Baustelle in Bezug auf die Bauqualität, die Abrechnung und die Bewältigung von Krisen im Bauablauf und nach der Fertigstellung. Dabei kommt Ihrem Architekten eine wichtige Aufgabe zu. Die juristischen Aspekte des Vertrages dürfen dabei aber nicht unterschätzt werden. Wird bei Vertragsunterzeichnung nicht die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte berücksichtigt, wähnen sich die Beteiligten in Sicherheit, obwohl die gewählte Vertragsklausel bereits gerichtlich für unwirksam erklärt sein kann.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Analyse Ihrer wirtschaftlichen Ziele bei der Vertragsgestaltung
  2. Erarbeitung der kritischen Bereiche des Bauvorhabens gemeinsam mit Ihrem Architekten
  3. Erstellung und Prüfung von Vertragsmustern auf Basis eines VOB/B- oder BGB-Werkvertrages
  4. Begleitung von Nachtragsauseinandersetzungen
  5. Außergerichtliche Streitschlichtung
  6. Gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen

Berater

Benno Ziegler

Andreas Feuersinger

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