Denkmalschutzrecht

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Schutz und Pflege von Denkmälern sind in den meisten Bundesländern umfassend gesetzlich geregelt. Denkmalschutzgesetze enthalten Erhaltungsgebote und Veränderungsverbote. Im gravierendsten Falle kann es zu einer Enteignung oder zur Ausübung eines Vorkaufsrechtes kommen. Als Grundeigentümer können Sie durch ein auf Ihrem Grundstück stehendes Denkmal betroffen sein.

Denkmalschutzrechtliche Belange können einer Nutzung Ihres Grundeigentums und baulicher Anlagen entgegenstehen. Darüber hinaus können denkmalschutzrechtliche Auflagen wirtschaftlich unzumutbare Belastungen mit sich bringen, die sich gravierend auf Sie als Grundeigentümer auswirken.

Unsere Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Denkmalschutzrecht umfasst die Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, auch wenn diese eingebettet sind in komplexe Genehmigungsverfahren.

Berater

Benno Ziegler

Philipp Berger

Xaver Finkenzeller

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