Erbrecht

Inhalt...

Der Bereich des Erbrechts umfaßt neben der klassischen Testamentserstellung sämtliche Fragen, die mit der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen zusammenhängen.

Ihren Zielen entsprechend entwickeln wir Ihr Testament oder die Übertragung von Vermögen unter Lebenden, auch in Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern. Bei der Abwicklung von Erbfällen vertreten wir insbesondere Ihre Interessen gegenüber Miterben und gestalten für Sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Bei all dem steht Ihr persönliches und wirtschaftliches Interesse im Mittelpunkt.

Unser Tätigkeitsbereich umfaßt unter anderem:

  1. Analyse Ihrer wirtschaftlichen Überlegungen zur Vererbung Ihres Vermögens
  2. Rechtliche Umsetzung Ihrer Ziele unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
  3. Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungsverträgen
  4. Prüfung von Testamenten und gesetzlicher Erbfolge im Todesfall
  5. Geltendmachung von Ansprüchen unter Miterben und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  6. Abwehr unberechtigter Ansprüche Angehöriger

Berater

Georg Fischer-Brunkow

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