Erschließungsbeitrag und kommunales Abgaberecht

Inhalt...

Nahezu jede Straßenbaumaßnahme, jede neue Wasserversorgungs- und Entsorgungseinrichtung nimmt die öffentliche Hand zum Anlass den wesentlichen Teil der Kosten auf die Grundeigentümer abzuwälzen. Dabei sind die Kosten für den Betroffenen erheblich und oft überraschend. Juristisch gehen hier gemeindliche Satzungen, Landesrecht und das Baugesetzbuch des Bundes ineinander über. Ziel unserer Beratung ist es, Sie vor überhöhten Geldforderungen der Kommunen zu schützen.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Prüfung der Beitragsbescheide unter Einschluss der Rechtsgrundlage und der aktuellen Rechtsprechung
  2. Anfechtung rechtswidriger Bescheide
  3. Verhandlung mit Behörden
  4. Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung
  5. Vorbereitung und Abschluss von Erschließungsverträgen

Berater

Xaver Finkenzeller

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