Mangel- und Schadensrecht

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Zeigen sich während des Bauablaufes oder nach Abnahme des Gebäudes Mängel oder Schäden ist rasches Handeln geboten. Zum einen ist unter technischen Gesichtspunkten die Bausubstanz möglichst schnell zu sanieren. Zum anderen muss der Verursacher der Mängel umgehend zur Rechenschaft gezogen werden. Andernfalls droht der Verlust von Ansprüchen durch Vernichtung von Beweisen, Verjährungseintritt, aber auch oft durch Insolvenz des Bauunternehmens.

Wir analysieren und dokumentieren zunächst gemeinsam mit Bausachverständigen die Ursache der Mängel. Scheitert eine gütliche Streitbeilegung leiten wir unverzüglich die notwendigen gerichtlichen Schritte ein.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Analyse und Dokumentation der Schadensursachen
  2. Prüfung der Liquidität des Schuldners, um nutzlose Ausgaben zu verhindern
  3. Taktische Abstimmung des Vorgehens mit Sachverständigen
  4. Einleitung und Begleitung von selbständigen Beweisverfahren
  5. Prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
    Dabei stellen wir unsere Kompetenz gerne auch betroffenen Bauunternehmen zur Verfügung.

Berater

Benno Ziegler

Andreas Feuersinger

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