Planungsschadensrecht

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Planungsschäden sind Vermögensnachteile, die einem Grundeigentümer an einem Grundstück durch die Aufstellung, von Bebauungsplänen entstehen. Der Gesetzgeber hat hierfür Entschädigungsregelungen im Baugesetzbuch geregelt, die entweder auf eine Geldentschädigung oder aber sogar Übernahme des betroffenen Grundstückes ausgerichtet sind.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst in diesem Bereich insbesondere

  1. die Beratung und Vertretung im vorausgehenden Bebauungsplanverfahren, um zunächst Nachteile für Sie zu vermeiden,
  2. die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche gegenüber der Gemeinde und den Enteignungsbehörden.

Berater

Xaver Finkenzeller

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