Rundfunkrecht

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In der Bundesrepublik Deutschland ist neben dem klassischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit vielen Jahren auch der private Rundfunk in allen Bundesländern zugelassen. Die einzelnen Mediengesetze der Bundeslänger bilden den für die privaten Rundfunkveranstalter maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rahmen für ihre Tätigkeit. Die Erlangung einer Genehmigung zur Veranstaltung von Rundfunk sowie die Verlängerung auslaufender Genehmigungen stellen im hart umkämpften und technisch begrenzten Rundfunkmarkt zentrale Aspekte für die Wettbewerber dar.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung seit Einführung des privaten Rundfunks können wir Sie im Genehmigungsverfahren und bei sonstigen medien- und rundfunkrechtlichen Problemen kompetent beraten und vertreten.

Berater

Philipp Berger

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