Umlegung

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Zur Neugestaltung bestimmter Gebiete einer Kommune können Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die zukünftige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Hierbei handelt es sich um Gestaltungsmaßnahmen, die von den Vorstellungen der Kommunen geprägt sind und in vielen Fällen den Interessen der betroffenen Grundeigentümer nicht entsprechen. Oftmals werden durch unzutreffende Grundstücksbewertungen unzumutbare Regelungen von der Behörde angestrebt.

Mit unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung begleiten wir Sie in allen Verfahrensschritten des Umlegungsverfahren, um Ihre Interessen als betroffener Grundeigentümer zu verteidigen oder durchzusetzen. Hierzu gehört auch die Entwicklung und Durchsetzung privater Umlegungsverträge.

Berater

Philipp Berger

Xaver Finkenzeller

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