Wasserrecht

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Im Bereich der Wasserwirtschaft können Sie in vielfacher Hinsicht als Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigter betroffen sein. So können auf Ihr Grundstück wasserrechtliche Beschränkungen durch Ausweisung eines Wasserschutzgebietes zukommen. Andererseits benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung, um eine bestimmte Nutzung ausführen zu können, die mittelbar eine Gefährdung für das Schutzgut Wasser darstellen könnte.

Im Bereich der privaten mit Wasserkraft betriebenen Elektrizitätswerke sind umfangreiche Bestrebungen des Staates erkennbar, solche Nutzungen einzuschränken. Hier gilt es, die berechtigten Interessen der E-Werks-Eigentümer bei komplizierter Sach- und Rechtslage durchzusetzen.

Unser Tätigkeitsspektrum in diesem Bereich umfasst die rechtliche Aufarbeitung des Problems unter Beziehung Sachverständiger, um Einschränkungen Ihrer Nutzungsmöglichkeiten als Grundeigentümer abzuwehren und abzumildern. Ebenso setzen wir Ihre berechtigten Nutzungsinteressen in Form von wasserrechtlichen Erlaubnissen oder Bewilligungen durch.

Berater

Benno Ziegler

Philipp Berger

Maximilian Schmid

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