Zwangsvollstreckung

Inhalt...

In der Zwangsvollstreckung werden Ansprüche aus gerichtlichen Urteilen oder aus notariellen Urkunden durchgesetzt.

Dabei ist es unser Ziel im „Wettlauf der Gläubiger” vorrangig Ihren Forderungen zum Durchbruch zu verhelfen. Juristische und taktische Fragen sind hier eng miteinander verknüpft.

Gleichfalls vertreten wir Sie bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungsversuchen, insbesondere im Bereich des Immobilienrechts.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  1. Durchführung von Pfändungen ins bewegliche Vermögen Ihres Schuldners, insbesondere der Forderungspfändung
  2. die Zwangsvollstreckung in Grundstücke aus Hypotheken und Grundschulden sowie die Anordnung von Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  3. Abwehr von rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen in Ihr Vermögen und Eigentum
  4. Vorgehen gegen Urteile und andere Vollstreckungstitel zur Abwehr der Zwangsvollstreckung

Berater

Georg Fischer-Brunkow

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