In Martinszell (Gemeinde Waltenhofen) klagt ein Nachbar gegen die Umwandlung eines Biotops in Bauland, um den Bau eines Einfamilienhauses zu verhindern. Die Gemeinde hatte dafür den Bebauungsplan angepasst, obwohl das Grundstück zuvor jahrzehntelang als nicht bebaubar galt. Der Kläger befürchtet eine Zerstörung des Biotops und höhere Lärmbelastung durch Schallreflexionen. Rechtsanwalt Maximilian Schmid reichte einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein und beantragte zudem einen Baustopp – bislang ohne Erfolg. Die Gemeinde sieht mögliche Mängel im Verfahren, hält diese jedoch für heilbar. Der Bauherr betont seine Kooperationsbereitschaft und hofft auf eine gute Nachbarschaft.