Der Fall betrifft den Streit um die Vergabe großer Oktoberfest-Festzelte. Alexander Egger und Kathrin Wickenhäuser-Egger, Betreiber der „Münchner Stubn“, wollen größere Zelte wie das Paulanerzelt oder die Schottenhamel-Festhalle übernehmen und greifen die bisherige Vergabepraxis der Stadt München an. Kernfrage ist, ob die Zuteilung der Festzelte als ausschreibungspflichtige Dienstleistungskonzession nach europäischem Vergaberecht zu behandeln ist. Die Vergabekammer Südbayern wies Eggers Antrag zunächst zurück: Das europäische Vergaberecht finde nach ihrer Einschätzung keine Anwendung. Eine Beschwerde zum OLG blieb möglich.
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