Im Fall „Genterstraße/Biederstein“ wehren sich Anwohner und eine Eigentümergemeinschaft gegen die Stadt München wegen Grundwasseraufstau infolge einer städtischen Baumaßnahme (Neubau einer Grundschule). Die Kläger sehen ihre Keller durch den dauerhaft erhöhten Grundwasserspiegel gefährdet und machen Mängel in Planung und Ausführung geltend. Sie fordern bauliche Nachbesserungen und Schadensersatz. Die Stadt verweist auf fachgerechte Ausführung und Gutachten. Die rechtliche Auseinandersetzung zieht sich über mehrere Jahre hin und beschäftigt verschiedene Gerichte. Kern des Streits ist der Schutz privater Eigentümer vor negativen Baufolgen kommunaler Infrastrukturprojekte.