In der Lindenschmitstraße 25 in München soll ein Hinterhof mit drei Townhäusern bebaut werden, wofür fünf Bäume gefällt werden müssten. Dagegen klagte der Naturschutzverein Wildes Bayern mit Unterstützung von Anwohnern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stoppte die Fällung nun vorläufig per Schiebebeschluss und setzte die Baugenehmigung aus. Der Anwalt des Vereins, Benno Ziegler, argumentierte mit dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Stadt München verteidigt die Genehmigung, verweist jedoch auf fehlenden Ermessensspielraum. Das Projekt sorgt auch politisch für Diskussionen. Ob das Verfahren die bisher geltende Regel „Baurecht bricht Baumrecht“ kippen kann, bleibt offen.