Die Errichtung und Umgestaltung von Gebäuden und Produktionsanlagen ist ohne die Einschaltung eines Architekten oder Fachplaners kaum möglich. Während zu Beginn der Zusammenarbeit meist Harmonie zwischen den Beteiligten herrscht, kommt es mit Fortschreiten des Bauprojekts jedoch häufig zu Unstimmigkeiten.
Unsere tägliche Beratungspraxis zeigt, wie wichtig es ist für Konflikte frühzeitig klare Regelungen zu schaffen. Wir beraten gleichermaßen Bauherren und Architekten, um einen reibungslosen Ablauf der Baustelle zu gewährleisten und in Problemlagen kurzfristig Lösungen zu schaffen. Dabei arbeiten wir seit Jahren eng mit Sachverständigen zusammen, um Ihnen und dem Gericht einen exakt aufbereiteten Sachverhalt zu liefern und juristisch optimierte Ergebnisse erzielen zu können.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Die Gestaltung von Bauverträgen entscheidet vor dem ersten Spatenstich über die Abwicklung der Baustelle in Bezug auf die Bauqualität, die Abrechnung und die Bewältigung von Krisen im Bauablauf und nach der Fertigstellung. Dabei kommt Ihrem Architekten eine wichtige Aufgabe zu. Die juristischen Aspekte des Vertrages dürfen dabei aber nicht unterschätzt werden. Wird bei Vertragsunterzeichnung nicht die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte berücksichtigt, wähnen sich die Beteiligten in Sicherheit, obwohl die gewählte Vertragsklausel bereits gerichtlich für unwirksam erklärt sein kann.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Wir analysieren und dokumentieren zunächst gemeinsam mit Bausachverständigen die Ursache der Mängel. Scheitert eine gütliche Streitbeilegung leiten wir unverzüglich die notwendigen gerichtlichen Schritte ein.
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