Der Einsatz von Arbeitnehmern zieht eine Vielzahl von rechtlichen Bindungen und Fragen nach sich. Seit Jahren beschäftigen wir uns intensiv sowohl mit dem individuellen Arbeitsvertragsrecht, als auch mit dem Betriebsverfassungsgesetz. Bei Outsourcingprojekten klären wir, ob nach § 613 a BGB Mitarbeiter übernommen werden müssen oder ob flexible Gestaltungen gewählt werden können. Einen Schwerpunkt bildet auch das Kündigungsschutzrecht.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:
Die Errichtung und Umgestaltung von Gebäuden und Produktionsanlagen ist ohne die Einschaltung eines Architekten oder Fachplaners kaum möglich. Während zu Beginn der Zusammenarbeit meist Harmonie zwischen den Beteiligten herrscht, kommt es mit Fortschreiten des Bauprojekts jedoch häufig zu Unstimmigkeiten.
Unsere tägliche Beratungspraxis zeigt, wie wichtig es ist für Konflikte frühzeitig klare Regelungen zu schaffen. Wir beraten gleichermaßen Bauherren und Architekten, um einen reibungslosen Ablauf der Baustelle zu gewährleisten und in Problemlagen kurzfristig Lösungen zu schaffen. Dabei arbeiten wir seit Jahren eng mit Sachverständigen zusammen, um Ihnen und dem Gericht einen exakt aufbereiteten Sachverhalt zu liefern und juristisch optimierte Ergebnisse erzielen zu können.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Gesellschaftsrechtliche Fragen stehen immer im Mittelpunkt, wenn Sie gemeinsam mit anderen ein wirtschaftliches oder ideelles Ziel erreichen wollen. Wir betreuen Sie auf allen Gebieten des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts. Von der juristischen Umsetzung der Idee zur Zusammenarbeit über die Betreuung der Gesellschaft bis hin zu Problemen bei der Auseinandersetzung von Personenmehrheiten stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
In der Krise eines Unternehmens tut schnelle rechtliche Beratung Not. Wir stellen zunächst in Zusammenarbeit mit kompetenten Steuerberatern die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens fest. Gleichzeitig erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Chancen und Risiken der Unternehmensfortführung. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie Ihr Privatvermögen gesichert und die Firma unter Befreiung der Altverbindlichkeiten fortgeführt werden kann.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Unser Wissen bringen wir selbstverständlich auch in der Beratung von Nachfolgern und Übernehmern von Firmen ein.
Wollen zwei oder mehrere Parteien sich rechtlich verpflichten, so ist in aller Regel der Vertrag das richtige Mittel. Mit ihm können Konflikte vorgebeugt und durch klare Regelungen Rechtssicherheit hergestellt werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele stehen wir Ihnen sowohl im Bereich der Vertragsgestaltung wie auch im Falle von Konfliktlagen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Tätigkeit umfaßt hierbei insbesondere: