Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:
Die Entwicklung und Durchsetzung Ihrer Planungsvorstellungen.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst in diesem Bereich insbesondere
Inhalt eines städtebaulichen Vertrages ist z. B. die Neuordnung der Grundstücke, die Bodensanierung, die städtebauliche Planung sowie der Umweltbericht. Darüber hinaus wird geregelt, inwieweit der Bauherr die Kosten, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen, zu tragen hat. Für Sie als Bauherr und Investor bieten sich hierbei Gestaltungsmöglichkeiten, Ihre wirtschaftlichen Interessen in Zusammenarbeit mit der Kommune effektiv und schnell zu realisieren. Dabei zeigt die Erfahrung, dass formularmäßige Vertragsmuster hohe Risiken mit sich bringen, wenn sie nicht individuell angepasst werden.
Unsere Tätigkeit in diesem Bereich umfasst unter anderem die Beratung und Vertretung bei der individuellen Entwicklung von städtebaulichen Verträgen jeder Art. In diesem Bereich kommt es darauf an, jeweils für Ihr konkretes Bedürfnis eine Lösung zu entwickeln.
Hierbei handelt es sich um Gestaltungsmaßnahmen, die von den Vorstellungen der Kommunen geprägt sind und in vielen Fällen den Interessen der betroffenen Grundeigentümer nicht entsprechen. Oftmals werden durch unzutreffende Grundstücksbewertungen unzumutbare Regelungen von der Behörde angestrebt.
Mit unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung begleiten wir Sie in allen Verfahrensschritten des Umlegungsverfahren, um Ihre Interessen als betroffener Grundeigentümer zu verteidigen oder durchzusetzen. Hierzu gehört auch die Entwicklung und Durchsetzung privater Umlegungsverträge.