Die Errichtung und Umgestaltung von Gebäuden und Produktionsanlagen ist ohne die Einschaltung eines Architekten oder Fachplaners kaum möglich. Während zu Beginn der Zusammenarbeit meist Harmonie zwischen den Beteiligten herrscht, kommt es mit Fortschreiten des Bauprojekts jedoch häufig zu Unstimmigkeiten.
Unsere tägliche Beratungspraxis zeigt, wie wichtig es ist für Konflikte frühzeitig klare Regelungen zu schaffen. Wir beraten gleichermaßen Bauherren und Architekten, um einen reibungslosen Ablauf der Baustelle zu gewährleisten und in Problemlagen kurzfristig Lösungen zu schaffen. Dabei arbeiten wir seit Jahren eng mit Sachverständigen zusammen, um Ihnen und dem Gericht einen exakt aufbereiteten Sachverhalt zu liefern und juristisch optimierte Ergebnisse erzielen zu können.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Ihren Zielen entsprechend entwickeln wir Ihr Testament oder die Übertragung von Vermögen unter Lebenden, auch in Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern. Bei der Abwicklung von Erbfällen vertreten wir insbesondere Ihre Interessen gegenüber Miterben und gestalten für Sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Bei all dem steht Ihr persönliches und wirtschaftliches Interesse im Mittelpunkt.
Unser Tätigkeitsbereich umfaßt unter anderem:
Wir betreuen Sie bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen wie auch bei Unterhaltsauseinandersetzungen und streitigen Scheidungen.
Neben unserer juristischen Arbeit versuchen wir hier mit Fingerspitzengefühl persönliche Härten und bleibende Verletzungen zu vermeiden.
Ebenso spielt die rechtliche Betreuung in Fragen des elterlichen Sorgerechtes, des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und der Vermögenssorge eine große Rolle. Hier stehen wir Ihnen mit kompetenter rechtlicher Beratung zur Seite.
Gesellschaftsrechtliche Fragen stehen immer im Mittelpunkt, wenn Sie gemeinsam mit anderen ein wirtschaftliches oder ideelles Ziel erreichen wollen. Wir betreuen Sie auf allen Gebieten des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts. Von der juristischen Umsetzung der Idee zur Zusammenarbeit über die Betreuung der Gesellschaft bis hin zu Problemen bei der Auseinandersetzung von Personenmehrheiten stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Einen umfangreichen Erfahrungsschatz besitzen wir bei der Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften und allen damit zusammenhängenden Fragen.
Dabei steht Ihr wirtschaftliches Interesse und deren juristische Umsetzung im Mittelpunkt.
Unsere Tätigkeit umfaßt unter anderem folgende Bereiche:
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
In der Krise eines Unternehmens tut schnelle rechtliche Beratung Not. Wir stellen zunächst in Zusammenarbeit mit kompetenten Steuerberatern die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens fest. Gleichzeitig erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Chancen und Risiken der Unternehmensfortführung. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie Ihr Privatvermögen gesichert und die Firma unter Befreiung der Altverbindlichkeiten fortgeführt werden kann.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:
Unser Wissen bringen wir selbstverständlich auch in der Beratung von Nachfolgern und Übernehmern von Firmen ein.
Wollen zwei oder mehrere Parteien sich rechtlich verpflichten, so ist in aller Regel der Vertrag das richtige Mittel. Mit ihm können Konflikte vorgebeugt und durch klare Regelungen Rechtssicherheit hergestellt werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele stehen wir Ihnen sowohl im Bereich der Vertragsgestaltung wie auch im Falle von Konfliktlagen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Tätigkeit umfaßt hierbei insbesondere:
Dabei ist es unser Ziel im „Wettlauf der Gläubiger” vorrangig Ihren Forderungen zum Durchbruch zu verhelfen. Juristische und taktische Fragen sind hier eng miteinander verknüpft.
Gleichfalls vertreten wir Sie bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungsversuchen, insbesondere im Bereich des Immobilienrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere: