Naturschutzrecht

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Das Naturschutzrecht bezweckt den Schutz und die Pflege der Natur als Lebensgrundlage für den Menschen und für seine Erholung.

Der Naturschutz kann in vielen Fällen zu Konflikten mit berechtigten Interessen eines Grundeigentümers führen. Etwa können Teile des Grundeigentums in Schutzbereiche (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet) einbezogen werden. Auch können Sie in der Nutzung Ihres Grundstückes durch naturschutzrechtliche Auflagen behindert werden.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, um ungerechtfertigte und unzumutbare Beeinträchtigungen Ihrer Interessen als Grundeigentümer zu verhindern bzw. soweit möglich abzumildern. Gleichfalls vertreten wir auch Naturschutzinitiativen beim Vorgehen gegen staatliche Eingriffe in die Natur, etwa im Bereich des Fachplanungsrechtes.

Berater

Philipp Berger

Xaver Finkenzeller

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