Allgemeines Privatrecht

Wollen zwei oder mehrere Parteien sich rechtlich verpflichten, so ist in aller Regel der Vertrag das richtige Mittel. Mit ihm können Konflikte vorgebeugt und durch klare Regelungen Rechtssicherheit hergestellt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele stehen wir Ihnen sowohl im Bereich der Vertragsgestaltung wie auch im Falle von Konfliktlagen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Tätigkeit umfaßt hierbei insbesondere:

  1. Ausarbeitung von Verträgen
  2. die Prüfung von Verträgen auf ihre Wirksamkeit hin, insbesondere im Hinblick auf missbräuchliche Klauseln und Verbraucherschutzrechte
  3. die Auslegung von Verträgen bei unklaren Formulierungen
  4. anwaltliche Vertretung gegenüber Ihrem Vertragspartner und vor Gericht

Berater

Der Bereich des Erbrechts umfaßt neben der klassischen Testamentserstellung sämtliche Fragen, die mit der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen zusammenhängen.

Ihren Zielen entsprechend entwickeln wir Ihr Testament oder die Übertragung von Vermögen unter Lebenden, auch in Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern. Bei der Abwicklung von Erbfällen vertreten wir insbesondere Ihre Interessen gegenüber Miterben und gestalten für Sie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Bei all dem steht Ihr persönliches und wirtschaftliches Interesse im Mittelpunkt.

Unser Tätigkeitsbereich umfaßt unter anderem:

  1. Analyse Ihrer wirtschaftlichen Überlegungen zur Vererbung Ihres Vermögens
  2. Rechtliche Umsetzung Ihrer Ziele unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
  3. Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungsverträgen
  4. Prüfung von Testamenten und gesetzlicher Erbfolge im Todesfall
  5. Geltendmachung von Ansprüchen unter Miterben und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  6. Abwehr unberechtigter Ansprüche Angehöriger

Berater

Der Einsatz von Arbeitnehmern zieht eine Vielzahl von rechtlichen Bindungen und Fragen nach sich. Seit Jahren beschäftigen wir uns intensiv sowohl mit dem individuellen Arbeitsvertragsrecht, als auch mit dem Betriebsverfassungsgesetz. Bei Outsourcingprojekten klären wir, ob nach § 613 a BGB Mitarbeiter übernommen werden müssen oder ob flexible Gestaltungen gewählt werden können. Einen Schwerpunkt bildet auch das Kündigungsschutzrecht.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  2. Umsetzung von Unternehmerentscheidungen unter
  3. Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen
  4. Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Kündigungen
  5. Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
  6. Gestaltung von Unternehmenskäufen
    Selbstverständlich betreuen wir auch Arbeitnehmer und hier vorwiegend Führungskräfte bei der Umsetzung ihrer Interessen.

Berater

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet seit jeher das Immobilienrecht. Neben der Gestaltung von Kaufverträgen betreuen wir Sie bei der Auslegung notarieller Urkunden genauso wie nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen.

Einen umfangreichen Erfahrungsschatz besitzen wir bei der Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften und allen damit zusammenhängenden Fragen.
Dabei steht Ihr wirtschaftliches Interesse und deren juristische Umsetzung im Mittelpunkt.

Unsere Tätigkeit umfaßt unter anderem folgende Bereiche:

  1. Erstellen, Verhandeln und Überprüfung von Grundstückskaufverträgen
  2. Beratung bei Grundstücksteilung und Aufteilung in Wohnungseigentum
  3. Rechtliche Vertretung in Streitfällen gegenüber dem Vertragspartner
  4. Beratung und Vertretung bei Kreditsicherung durch Hypotheken und Grundschulden
  5. Abwehr von Ansprüchen aus Vorkaufsrechten
  6. Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung von Vorkaufsrechten

Berater

Im Bereich von Ehe, Familie und Verwandtschaft ergeben sich oftmals Konfliktlagen, die ohne rechtliche Betreuung nicht lösbar sind. Dabei ist das Augenmerk nicht nur auf die Problemlösung, sondern vor allem auch auf die Vorbeugung von Auseinandersetzungen zu richten.

Wir betreuen Sie bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen wie auch bei Unterhaltsauseinandersetzungen und streitigen Scheidungen.

Neben unserer juristischen Arbeit versuchen wir hier mit Fingerspitzengefühl persönliche Härten und bleibende Verletzungen zu vermeiden.
Ebenso spielt die rechtliche Betreuung in Fragen des elterlichen Sorgerechtes, des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und der Vermögenssorge eine große Rolle. Hier stehen wir Ihnen mit kompetenter rechtlicher Beratung zur Seite.

In der Zwangsvollstreckung werden Ansprüche aus gerichtlichen Urteilen oder aus notariellen Urkunden durchgesetzt.

Dabei ist es unser Ziel im „Wettlauf der Gläubiger” vorrangig Ihren Forderungen zum Durchbruch zu verhelfen. Juristische und taktische Fragen sind hier eng miteinander verknüpft.

Gleichfalls vertreten wir Sie bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungsversuchen, insbesondere im Bereich des Immobilienrechts.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  1. Durchführung von Pfändungen ins bewegliche Vermögen Ihres Schuldners, insbesondere der Forderungspfändung
  2. die Zwangsvollstreckung in Grundstücke aus Hypotheken und Grundschulden sowie die Anordnung von Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  3. Abwehr von rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen in Ihr Vermögen und Eigentum
  4. Vorgehen gegen Urteile und andere Vollstreckungstitel zur Abwehr der Zwangsvollstreckung

Berater