Vertragsgestaltung

Im Bereich der Vertragsgestaltung ist es Ziel der zukünftigen Vertragsparteien, klare Regeln über ihre Rechte und Pflichten aufzustellen. Etwaige Konfliktsituationen müssen erkannt und in für die beteiligten Parteien sinnvoller Weise geregelt werden. Hierbei ist insbesondere die Beweisfunktion der Vertragsurkunde und die Beachtung etwa notwendiger notarieller Form ein maßgeblicher Gesichtspunkt.

Wir beraten und vertreten Sie etwa:

  • in Vertragsverhandlungen zur Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Ihrem Vertragspartner,
  • durch Zielanalyse und Entwicklung von Verhandlungsstrategien,
  • beim Erstellen von Vertragsentwürfen nach Ihren individuellen und wirtschaftlichen Bedürfnissen.

Hierbei können Sie auf unsere Fachkompetenz in vielen Rechtsbereichen bauen.

Berater