Baurecht

Privates Baurecht

Unsere Kompetenz im Bau- und Architektenrecht haben wir in den letzten Jahren stetig ausgebaut, wobei wir namhafte Unternehmen bei der Errichtung von Niederlassungen genauso begleitet haben wie den gewerblichen und privaten Wohnungsbau.

Auch die vertraglichen Aspekte bei der Sanierung von denkmalgeschützten Objekten gehören zu einem unserer Schwerpunkte auf diesem Rechtsgebiet.

Berater

Die Errichtung und Umgestaltung von Gebäuden und Produktionsanlagen ist ohne die Einschaltung eines Architekten oder Fachplaners kaum möglich. Während zu Beginn der Zusammenarbeit meist Harmonie zwischen den Beteiligten herrscht, kommt es mit Fortschreiten des Bauprojekts jedoch häufig zu Unstimmigkeiten.

Unsere tägliche Beratungspraxis zeigt, wie wichtig es ist für Konflikte frühzeitig klare Regelungen zu schaffen. Wir beraten gleichermaßen Bauherren und Architekten, um einen reibungslosen Ablauf der Baustelle zu gewährleisten und in Problemlagen kurzfristig Lösungen zu schaffen. Dabei arbeiten wir seit Jahren eng mit Sachverständigen zusammen, um Ihnen und dem Gericht einen exakt aufbereiteten Sachverhalt zu liefern und juristisch optimierte Ergebnisse erzielen zu können.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Gestaltung von Architektenverträgen
  2. Betreuung des Bauablaufes
  3. Außergerichtliche und gerichtliche Betreuung von Honorarstreitigkeiten (HOAI)
  4. Prüfung und Durchsetzung sowie Abwehr von Regressansprüchen des Bauherren

Berater

Die Gestaltung von Bauverträgen entscheidet vor dem ersten Spatenstich über die Abwicklung der Baustelle in Bezug auf die Bauqualität, die Abrechnung und die Bewältigung von Krisen im Bauablauf und nach der Fertigstellung. Dabei kommt Ihrem Architekten eine wichtige Aufgabe zu. Die juristischen Aspekte des Vertrages dürfen dabei aber nicht unterschätzt werden. Wird bei Vertragsunterzeichnung nicht die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte berücksichtigt, wähnen sich die Beteiligten in Sicherheit, obwohl die gewählte Vertragsklausel bereits gerichtlich für unwirksam erklärt sein kann.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Analyse Ihrer wirtschaftlichen Ziele bei der Vertragsgestaltung
  2. Erarbeitung der kritischen Bereiche des Bauvorhabens gemeinsam mit Ihrem Architekten
  3. Erstellung und Prüfung von Vertragsmustern auf Basis eines VOB/B- oder BGB-Werkvertrages
  4. Begleitung von Nachtragsauseinandersetzungen
  5. Außergerichtliche Streitschlichtung
  6. Gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen

Berater

Zeigen sich während des Bauablaufes oder nach Abnahme des Gebäudes Mängel oder Schäden ist rasches Handeln geboten. Zum einen ist unter technischen Gesichtspunkten die Bausubstanz möglichst schnell zu sanieren. Zum anderen muss der Verursacher der Mängel umgehend zur Rechenschaft gezogen werden. Andernfalls droht der Verlust von Ansprüchen durch Vernichtung von Beweisen, Verjährungseintritt, aber auch oft durch Insolvenz des Bauunternehmens.
Wir analysieren und dokumentieren zunächst gemeinsam mit Bausachverständigen die Ursache der Mängel. Scheitert eine gütliche Streitbeilegung leiten wir unverzüglich die notwendigen gerichtlichen Schritte ein.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier insbesondere folgende Bereiche:

  1. Analyse und Dokumentation der Schadensursachen
  2. Prüfung der Liquidität des Schuldners, um nutzlose Ausgaben zu verhindern
  3. Taktische Abstimmung des Vorgehens mit Sachverständigen
  4. Einleitung und Begleitung von selbständigen Beweisverfahren
  5. Prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
    Dabei stellen wir unsere Kompetenz gerne auch betroffenen Bauunternehmen zur Verfügung.

Berater

Baurecht

Öffentliches Baurecht

Nahezu jede bauliche Nutzung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung. Sowohl das „Ob”, als auch das „Wie” des Bauens wird bestimmt durch das öffentliche Baurecht mit mehreren hundert Normen.

Seit Beginn unserer Tätigkeit Anfang der 70er Jahre haben wir diesen Bereich zu einem der wesentlichen Schwerpunkte ausgebaut und eine Vielzahl von Baugenehmigungen durchgesetzt, aber auch unerwünschte Bauvorhaben verhindert.

Berater

Gemeinden und Städte haben die Möglichkeit durch Bebauungspläne Baurecht zu schaffen. Dies kann für den Eigentümer eine deutliche Wertsteigerung seines Grundstückes bedeuten, führt aber auch regelmäßig zu oftmals überhöhten Forderungen der Kommunen auf Wertabschöpfung. Bebauungspläne auf benachbarten Grundstücken und unangemessene Planungsvorstellungen können jedoch auch einen erheblichen Schaden für den Eigentümer bedeuten.
Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

Die Entwicklung und Durchsetzung Ihrer Planungsvorstellungen.

  1. Erheben von Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und Vertretung Ihre Rechte gegenüber der Kommune.
  2. Erarbeitung von städtebaulichen Verträgen nach Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Zielen
  3. Vorgehen gegen bestehende Bebauungspläne im Rahmen der Normenkontrolle vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
  4. Durchsetzung von Entschädigungen, soweit Ihr Grundstück durch einen Bebauungsplan einen Wertverlust erlitten hat.

Berater

Vor der Errichtung einer baulichen Anlage (wie z. B. einem Gebäude) ist grundsätzlich eine Baugenehmigung notwendig. Die Behörden prüfen hier, ob ein Baurecht besteht und ob die Pläne zu ändern sind. Dieses langwierige Verfahren bringt häufig sowohl im Gemeinderat, als auch bei der Genehmigungsbehörde erhebliche Schwierigkeiten mit sich.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst hier unter anderem folgende Bereiche:

  1. Frühzeitige Beratung bereits bei der Planung des Architekten
  2. die Vorbereitung Ihres Bauantrages unter taktisch/juristischen Gesichtspunkten
  3. die baurechtliche Einordnung des Baugrundstückes nach der Lage, (Innenbereich/Außenbereich)
  4. Darstellung und Begründung der Privilegierung von Außenbereichsvorhaben
  5. die Klärung der Einhaltung von Abstandsflächen
  6. die Verhinderung von unerwünschten Nachbarbauvorhaben
  7. die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen

Berater

Immer häufiger besteht bei der Ausweisung von Bauland sowie bei der Ansiedlung von Industrie- oder Gewerbebetrieben ein Bedürfnis der Zusammenarbeit von Kommunen mit Privaten. Hierfür gibt es das Instrument des städtebaulichen Vertrages.
Inhalt eines städtebaulichen Vertrages ist z. B. die Neuordnung der Grundstücke, die Bodensanierung, die städtebauliche Planung sowie der Umweltbericht. Darüber hinaus wird geregelt, inwieweit der Bauherr die Kosten, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen, zu tragen hat.
Für Sie als Bauherr und Investor bieten sich hierbei Gestaltungsmöglichkeiten, Ihre wirtschaftlichen Interessen in Zusammenarbeit mit der Kommune effektiv und schnell zu realisieren. Dabei zeigt die Erfahrung, dass formularmäßige Vertragsmuster hohe Risiken mit sich bringen, wenn sie nicht individuell angepasst werden.

Unsere Tätigkeit in diesem Bereich umfasst unter anderem die Beratung und Vertretung bei der individuellen Entwicklung von städtebaulichen Verträgen jeder Art. In diesem Bereich kommt es darauf an, jeweils für Ihr konkretes Bedürfnis eine Lösung zu entwickeln.

Berater

Zur Neugestaltung bestimmter Gebiete einer Kommune können Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die zukünftige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Hierbei handelt es sich um Gestaltungsmaßnahmen, die von den Vorstellungen der Kommunen geprägt sind und in vielen Fällen den Interessen der betroffenen Grundeigentümer nicht entsprechen. Oftmals werden durch unzutreffende Grundstücksbewertungen unzumutbare Regelungen von der Behörde angestrebt.
Mit unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung begleiten wir Sie in allen Verfahrensschritten des Umlegungsverfahren, um Ihre Interessen als betroffener Grundeigentümer zu verteidigen oder durchzusetzen. Hierzu gehört auch die Entwicklung und Durchsetzung privater Umlegungsverträge.

Berater

Planungsschäden sind Vermögensnachteile, die einem Grundeigentümer an einem Grundstück durch die Aufstellung, von Bebauungsplänen entstehen. Der Gesetzgeber hat hierfür Entschädigungsregelungen im Baugesetzbuch geregelt, die entweder auf eine Geldentschädigung oder aber sogar Übernahme des betroffenen Grundstückes ausgerichtet sind.

Unser Tätigkeitsspektrum für Sie umfasst in diesem Bereich insbesondere

  1. die Beratung und Vertretung im vorausgehenden Bebauungsplanverfahren, um zunächst Nachteile für Sie zu vermeiden,
  2. die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche gegenüber der Gemeinde und den Enteignungsbehörden.

Berater